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Ursprung & Präferenzen

Präferenznachweise

Die EU hat Freihandelsabkommen mit Dutzenden Ländern. Mit dem richtigen Papier zahlt Ihr Kunde dort weniger Zoll — oder keinen. Ohne das Papier zahlt er den vollen Satz, und Ihr Angebot ist teurer als das der Konkurrenz.

Präferenznachweise sind der am häufigsten liegengelassene Vorteil im Außenhandel. Nicht, weil sie kompliziert wären — sondern weil niemand danach fragt. Der Exporteur stellt keinen aus, weil der Kunde nicht danach fragt. Der Kunde fragt nicht, weil er nicht weiß, dass es einen gibt. Und beide zahlen drauf.

Dabei ist die Rechnung einfach: Senkt ein Abkommen den Zollsatz von 6 Prozent auf null, ist Ihr Angebot bei gleichem Preis 6 Prozent günstiger als das eines Wettbewerbers ohne Nachweis. Das entscheidet Ausschreibungen.

Welches Papier wofür

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Der klassische Präferenznachweis für den Export in Länder, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen hat. Sie belegt den präferenziellen Ursprung und senkt im Zielland den Zollsatz — je nach Abkommen bis auf null.

Warenverkehrsbescheinigung A.TR

Für den Warenverkehr mit der Türkei. Sie belegt nicht den Ursprung, sondern dass sich die Ware in der EU im freien Verkehr befindet — ein wichtiger Unterschied, der in der Praxis ständig verwechselt wird.

Ursprungszeugnis der IHK

Ein Handelsdokument über den nichtpräferenziellen Ursprung. Es senkt keinen Zoll, wird aber von vielen Zielländern, Banken und Akkreditiven verlangt — vor allem im Nahen Osten und in Zentralasien.

Ursprungserklärung auf der Rechnung

Bei geringeren Warenwerten oder als registrierter Ausführer genügt oft eine Erklärung direkt auf der Handelsrechnung, ohne separates Formular. Wir sagen Ihnen, wann das zulässig ist und wie der Wortlaut aussehen muss — an dem hängt die Gültigkeit.

Der eigentliche Knackpunkt

Nicht das Ausfüllen des Formulars ist die Arbeit, sondern die Ursprungsprüfung dahinter. „Hergestellt in Deutschland“ heißt zollrechtlich nicht „Ursprung EU“. Wer das verwechselt und einen Nachweis ausstellt, der bei einer nachträglichen Prüfung nicht hält, haftet gegenüber seinem Kunden.

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu fragen

Was ist der Unterschied zwischen EUR.1, A.TR und Ursprungszeugnis?

Die EUR.1 ist ein Präferenznachweis: Sie belegt den präferenziellen Ursprung der Ware und senkt im Abkommensland den Zollsatz. Die A.TR belegt keinen Ursprung, sondern den freien Verkehr im Warenverkehr mit der Türkei. Das Ursprungszeugnis der IHK dagegen ist ein Handelsdokument über den nichtpräferenziellen Ursprung — es senkt keinen Zoll, wird aber oft im Zielland oder von Banken verlangt.

Woher weiß ich, ob meine Ware Ursprung EU hat?

Nicht daran, wo sie hergestellt wurde — sondern daran, ob sie die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt. Ein in Berlin montiertes Gerät aus überwiegend chinesischen Teilen kann Ursprung China haben. Genau diese Prüfung ist der eigentliche Kern der Arbeit, und sie ist der Punkt, an dem es bei Kontrollen schiefgeht.

Was ist eine Lieferantenerklärung und warum fragt mein Kunde danach?

Damit Ihr Kunde einen Präferenznachweis ausstellen kann, muss er den Ursprung Ihrer Vorprodukte kennen. Die Lieferantenerklärung ist Ihre Aussage darüber. Sie ist verbindlich — wer sie leichtfertig unterschreibt, haftet für ihren Inhalt. Wir prüfen, was Sie tatsächlich erklären können.

Was passiert, wenn der Nachweis nachträglich geprüft wird?

Die Zollverwaltung des Ziellands kann eine nachträgliche Prüfung anstoßen. Stellt sich der Ursprung als falsch heraus, wird der Zoll bei Ihrem Kunden nacherhoben — und der wird sich an Sie halten. Deshalb: lieber vorher sauber prüfen als hinterher erklären.

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wenn wir nicht helfen können, sagen wir das — und meistens wissen wir, wer es kann.