An der Warennummer hängt fast alles: Wie viel Zoll zu zahlen ist. Ob eine Genehmigung gebraucht wird. Ob ein Präferenzabkommen greift und der Satz auf null fällt. Ob die Ware unter Exportkontrolle steht.
Trotzdem wird sie in vielen Unternehmen behandelt wie eine Formalität — irgendwann einmal festgelegt, seitdem kopiert. Das geht gut, bis eine Zollprüfung kommt. Dann wird rückwirkend nacherhoben, für alle Sendungen der letzten Jahre.
Was wir tun
Einreihung prüfen und ermitteln
Wir sehen uns die Ware technisch an — Material, Funktion, Verarbeitungsgrad — und reihen sie anhand der Allgemeinen Vorschriften ein. Bei Produkten, die zwischen zwei Positionen liegen, dokumentieren wir, warum die eine und nicht die andere.
Verbindliche Zolltarifauskunft beantragen
Wo es um Serien geht, um große Mengen oder um einen strittigen Grenzfall, ist die vZTA das richtige Mittel. Sie ist EU-weit bindend und macht aus einer Auslegungsfrage eine Entscheidung. Wir bereiten den Antrag vor, beschreiben die Ware so, dass er nicht zurückkommt, und begleiten das Verfahren.
Wann sich die vZTA rechnet
Bei der einmaligen Sendung selten. Bei einem Produkt, das Sie tausendmal exportieren, fast immer — denn ein Prozentpunkt Zollsatz mal tausend Sendungen ist eine ganz andere Zahl als die Beratung, die ihn geklärt hat. Und sie schützt rückwirkend vor der Nacherhebung.
Wenn die Nummer schon falsch war
Stellt sich heraus, dass in der Vergangenheit zu hoch tarifiert wurde, ist das kein Grund zur Panik, sondern ein Erstattungsantrag — rückwirkend grundsätzlich drei Jahre. Stellt sich heraus, dass zu niedrig tarifiert wurde, ist es besser, das selbst zu bemerken als im Rahmen einer Prüfung.
