[email protected]+49 (0)30 72 02 54 80

Grundlagen · 6 Min. Lesezeit

ABD, MRN, LRN, EX1 — was ist eigentlich was?

Kaum ein Thema stiftet im Export so viel Verwirrung wie diese vier Kürzel. Dabei sind sie leicht auseinanderzuhalten, wenn man einmal versteht, dass sie zu verschiedenen Zeitpunkten desselben Vorgangs entstehen.

Wir bekommen diesen Anruf mehrmals im Monat: „Der Kunde will die MRN, aber ich habe nur eine LRN — ist das dasselbe?“ Nein, ist es nicht. Und der Unterschied entscheidet darüber, ob Ihre Ware fährt.

Die Kurzfassung

KürzelWas es istWer es vergibt
LRNIhre eigene Vorgangsnummer, mit der Sie die Anmeldung einreichen. Existiert, bevor der Zoll überhaupt etwas gesehen hat.Sie selbst beziehungsweise Ihre Zollagentur
MRNDie amtliche Vorgangsnummer, 18-stellig. Entsteht erst, wenn der Zoll die Anmeldung annimmt. Unter ihr wird die Sendung EU-weit geführt.Die Zollverwaltung
ABDDas Ausfuhrbegleitdokument — ein Ausdruck, auf dem die MRN als Barcode steht. Es begleitet die Ware körperlich.Wird nach Annahme erzeugt
EX1Kein eigenes Dokument, sondern die umgangssprachliche Bezeichnung für die Ausfuhranmeldung selbst. Wer „EX1“ sagt, meint fast immer das ABD.Sprachgebrauch, kein Amt

Die Reihenfolge — daran hängt alles

Die vier Begriffe verwirren vor allem deshalb, weil sie nacheinander auftreten. Wer die Reihenfolge kennt, verwechselt sie nicht mehr.

  1. 01Die Anmeldung wird erstellt — es entsteht die LRNSie oder Ihre Zollagentur erfassen die Daten und vergeben dabei eine eigene Referenz, die Local Reference Number. Sie dient nur dazu, den Vorgang bis zur Annahme zuzuordnen. Für den Fahrer, den Kunden oder die Ausgangszollstelle ist sie wertlos.
  2. 02Der Zoll nimmt an — es entsteht die MRNErst jetzt wird der Vorgang amtlich. Die Movement Reference Number ist 18-stellig, EU-weit eindeutig und die Nummer, nach der alle fragen. Ab hier ist die Sendung im System.
  3. 03Das ABD wird ausgedrucktDas Ausfuhrbegleitdokument trägt die MRN als Barcode. Es reist mit der Ware und wird an der Ausgangszollstelle gescannt. Ohne ABD kommt der LKW dort nicht weiter.
  4. 04Die Ware verlässt die EU — es entsteht der AusgangsvermerkDie elektronische Bestätigung, dass die Ausfuhr tatsächlich stattgefunden hat. Das ist das Dokument, das Ihr Finanzamt sehen will — und das am häufigsten vergessen wird.

Die Eselsbrücke

LRN = lokal, Ihre Nummer. MRN = maßgeblich, die Nummer des Zolls. Das ABD ist das Papier, auf dem die MRN steht. Und EX1 sagt nur, dass es um eine Ausfuhr geht.

Und was ist mit dem T1?

Das T1 gehört in eine andere Familie. Es ist kein Ausfuhr-, sondern ein Versandverfahren: Damit bewegt sich unverzollte Ware durch die EU, ohne dass Abgaben fällig werden. Auch das T1 hat eine MRN — und genau daher kommt ein Teil der Verwirrung. Die MRN gibt es in beiden Verfahren, sie bezeichnet nur jeweils einen anderen Vorgang.

Wie ein Versandverfahren abläuft, steht im Artikel T1-Versandverfahren: Ablauf, Sicherheitsleistung, Fallstricke.

Der häufigste Fehler in der Praxis

Der Kunde im Drittland fragt nach „dem EX1“ und meint das ABD. Der Exporteur schickt stattdessen die Handelsrechnung mit der LRN darauf, weil er die Nummern verwechselt. Der Kunde legt sie bei seiner Einfuhrverzollung vor, sein Zollamt findet dazu nichts — und die Ware bleibt stehen.

Wenn jemand nach einer Nummer fragt: Es ist praktisch immer die MRN. Sie ist 18-stellig und beginnt mit der Jahreszahl. Alles, was kürzer ist oder anders aussieht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das, was gebraucht wird.

Geschrieben von

Evgeniya Blinkova, Inhaberin von BigKom Import-Export & Spedition. Seit 2008 Zollagentur in Berlin. Wenn zu Ihrem Fall etwas offen bleibt, rufen Sie an: +49 (0)30 72 02 54 80.

Wir übernehmen das auch für Sie

Ausfuhranmeldung erstellen lassen · EORI-Nummer beantragen