Grundlagen · 9 Min. Lesezeit
Incoterms 2020: wer zahlt was, wer haftet wann
Drei Buchstaben auf der Rechnung entscheiden darüber, wer den Transport zahlt, wer den Zoll erledigt und wem die Ware gehört, wenn sie im Hafen beschädigt wird. Erstaunlich viele Verträge setzen sie falsch ein.
Die Incoterms sind Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer. Sie regeln zwischen Verkäufer und Käufer drei Fragen: Wer trägt die Kosten? Wer trägt das Risiko? Wer erledigt die Zollformalitäten? Was sie nicht regeln, ist ebenso wichtig — dazu unten mehr.
Die Klauseln, die in der Praxis vorkommen
| Klausel | Bedeutung | Gefahrübergang |
|---|---|---|
| EXW | Ab Werk. Der Käufer holt ab und macht alles selbst — auch die Ausfuhranmeldung. | Beim Bereitstellen im Werk |
| FCA | Frei Frachtführer. Der Verkäufer übergibt an den vom Käufer benannten Frachtführer und erledigt die Ausfuhr. | Bei Übergabe an den Frachtführer |
| CPT / CIP | Frachtfrei bis zum Bestimmungsort, bei CIP zusätzlich versichert. Der Verkäufer zahlt die Fracht — trägt aber nicht das Risiko. | Schon bei Übergabe an den ersten Frachtführer |
| DAP | Geliefert benannter Ort. Der Verkäufer bringt die Ware hin, der Käufer verzollt die Einfuhr. | Am Bestimmungsort, entladebereit |
| DDP | Geliefert verzollt. Der Verkäufer trägt alles — inklusive Einfuhrzoll und Einfuhrsteuern im Zielland. | Am Bestimmungsort |
Die Falle bei CPT und CIP
Hier trennen sich Kosten und Risiko — und das übersehen viele. Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum Zielort, aber die Gefahr geht schon bei Übergabe an den ersten Frachtführer über. Wird die Ware unterwegs beschädigt, hat der Käufer den Schaden, obwohl der Verkäufer den Transport bezahlt hat.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Punkt, an dem sich nach einem Schadensfall die Anwälte treffen.
Die Falle bei EXW
EXW klingt für den Verkäufer bequem: Ware bereitstellen, fertig. In der Praxis ist es beim Export in ein Drittland fast immer die falsche Wahl. Denn die Ausfuhranmeldung muss formal der Käufer machen — ein Unternehmen, das oft gar nicht in der EU ansässig ist und nicht einmal eine EORI-Nummer hat.
Das Ergebnis: Die Anmeldung wird trotzdem vom Verkäufer gemacht, aber ohne vertragliche Grundlage — und der Ausgangsvermerk, den der Verkäufer fürs Finanzamt braucht, ist plötzlich ein Problem. FCA löst genau das und ist deshalb in fast allen Fällen die bessere Klausel.
Faustregel
Wenn Sie exportieren und die Umsatzsteuerbefreiung brauchen, wollen Sie die Ausfuhranmeldung in der eigenen Hand haben. Also FCA statt EXW — auch wenn EXW erst einmal einfacher aussieht.
Die Falle bei DDP
DDP verspricht dem Kunden den Rundum-sorglos-Service: Der Verkäufer liefert verzollt bis vor die Tür. Nur muss er dafür im Zielland Einführer sein können — und das ist in vielen Ländern nur möglich, wenn man dort steuerlich registriert ist.
Wer DDP zusagt, ohne das geprüft zu haben, steht am Ende vor einer Ware, die niemand einführen kann. Prüfen Sie das vor dem Angebot, nicht danach.
Was die Incoterms nicht regeln
Ein verbreitetes Missverständnis. Die Incoterms sagen nichts über:
- den Eigentumsübergang — das regelt der Kaufvertrag, nicht die Klausel
- den Zahlungszeitpunkt
- das anwendbare Recht und den Gerichtsstand
- Vertragsstrafen bei Lieferverzug
Eine Incoterm-Klausel ersetzt also keinen Vertrag. Sie ist eine Abkürzung für einen Teil davon — den Teil, der Transport, Risiko und Zoll betrifft.
Und praktisch?
Schreiben Sie die Klausel immer mit Ort und Jahr: FCA Berlin, Incoterms 2020. Ohne Ortsangabe ist sie unvollständig, ohne Jahreszahl mehrdeutig — es gibt ältere Fassungen, die anders aussehen.
Geschrieben von
Evgeniya Blinkova, Inhaberin von BigKom Import-Export & Spedition. Seit 2008 Zollagentur in Berlin. Wenn zu Ihrem Fall etwas offen bleibt, rufen Sie an: +49 (0)30 72 02 54 80.
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