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T1-Versandverfahren: Ablauf, Sicherheitsleistung, Fallstricke
Das T1 ist eines der nützlichsten Zollverfahren überhaupt — und eines der gefährlichsten, wenn man es schleifen lässt. Der Grund liegt nicht in der Eröffnung, sondern in der Erledigung.
Wozu es gut ist
Ein Container kommt aus China in Hamburg an, die Ware soll aber erst in Prag verzollt werden. Ohne Versandverfahren müsste am ersten EU-Berührungspunkt verzollt werden — mit allem, was dazugehört: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, gebundenes Kapital.
Das externe Versandverfahren, kurz T1, löst das. Nicht-Unionsware darf sich damit innerhalb der EU und einiger angrenzender Länder bewegen, ohne dass unterwegs Abgaben fällig werden. Verzollt wird erst am Ziel — oder gar nicht, wenn die Ware die EU wieder verlässt.
Der Ablauf
- 01Eröffnung bei der AbgangszollstelleDie Anmeldung läuft elektronisch über das NCTS. Der Zoll nimmt sie an und vergibt eine MRN.
- 02Sicherheit hinterlegenIn Höhe der Abgaben, die anfallen würden, wenn die Ware unterwegs verschwände. Ohne Sicherheit kein Verfahren.
- 03Die Ware reist mit dem VersandbegleitdokumentEs trägt die MRN als Barcode. Der Zoll setzt in aller Regel eine Frist, bis wann die Ware am Ziel gestellt sein muss, und häufig auch einen Raumverschluss.
- 04Gestellung bei der BestimmungszollstelleDort wird die Ware vorgeführt, das Verfahren beendet und die Rückmeldung an die Abgangszollstelle ausgelöst.
- 05Erledigung — und erst jetzt ist es vorbeiDie Abgangszollstelle erledigt das Verfahren, die Sicherheit wird wieder frei.
Die Sicherheitsleistung
Sie ist der Punkt, an dem die meisten Fragen aufkommen — und der Grund, warum das T1 für Gelegenheitsversender unbequem ist. Der Staat will abgesichert sein: Wenn die Ware unterwegs verschwindet, will er nicht auf den Abgaben sitzen bleiben.
Die Sicherheit kann als Einzelsicherheit für den konkreten Vorgang gestellt werden oder als Gesamtsicherheit, die laufend genutzt wird. Letztere ist bewilligungspflichtig und lohnt sich erst ab einem gewissen Volumen.
Wer stellt sie?
Das hängt von der Konstellation ab — vom Hauptverpflichteten, vom Volumen, von den vorhandenen Bewilligungen. Es gibt hier keine pauschale Antwort, und jeder, der Ihnen am Telefon eine gibt, ohne den Fall zu kennen, rät. Wir klären das im Einzelfall und sagen Ihnen offen, was in Ihrer Situation geht — und was nicht.
Der teure Fallstrick: die Nicht-Erledigung
Ein T1 zu eröffnen ist die leichte Übung. Es sauber zu schließen ist die eigentliche Arbeit — und genau hier gehen Verfahren verloren.
Wird die Ware nicht fristgerecht bei der Bestimmungszollstelle gestellt, gilt sie als der zollamtlichen Überwachung entzogen. Die Folge: Die Abgaben werden fällig. Nicht beim Fahrer, nicht beim Empfänger, sondern beim Hauptverpflichteten — also bei dem, der das Verfahren eröffnet hat.
Das passiert öfter, als man denkt, und selten aus bösem Willen:
- Der Empfänger stellt die Ware nicht vor, weil niemand ihm gesagt hat, dass er muss.
- Die Bestimmungszollstelle im Anmeldedokument stimmt nicht mit der tatsächlichen überein.
- Der Raumverschluss ist bei Ankunft beschädigt, und niemand kümmert sich um die Folgen.
- Die Rückmeldung bleibt aus, und keiner merkt es — bis die Nachricht vom Zoll kommt.
Der letzte Punkt ist der häufigste. Ein Verfahren, das nicht erledigt wird, meldet sich nicht von selbst. Es liegt still, bis der Zoll das Suchverfahren einleitet — und dann liegt die Beweislast bei Ihnen.
Was Sie daraus mitnehmen sollten
Nutzen Sie das T1, es ist ein gutes Verfahren. Aber behandeln Sie es nicht wie einen Frachtbrief, den man abheftet. Es ist eine offene Verbindlichkeit, bis die Erledigung zurückgemeldet ist — und jemand muss darauf achten, dass sie kommt.
Bei uns ist das Teil der Leistung: Wir eröffnen nicht nur, wir überwachen die Erledigung und haken nach, wenn die Rückmeldung ausbleibt.
Geschrieben von
Evgeniya Blinkova, Inhaberin von BigKom Import-Export & Spedition. Seit 2008 Zollagentur in Berlin. Wenn zu Ihrem Fall etwas offen bleibt, rufen Sie an: +49 (0)30 72 02 54 80.
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