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Exportabwicklung

Ausfuhranmeldung erstellen lassen

Sie liefern in ein Land außerhalb der EU. Wir melden die Sendung im ATLAS-Verfahren an, erstellen das Ausfuhrbegleitdokument und besorgen den Ausgangsvermerk, den Ihr Finanzamt sehen will.

Eine Ausfuhranmeldung ist kein Formular, das man ausfüllt. Sie ist ein Verfahren, in dem ein Dutzend Angaben zueinander passen müssen: Warennummer, Ursprungsland, Empfänger, Verfahrenscode, Ausgangszollstelle. Stimmt eine nicht, weist der Zoll die Anmeldung zurück — und der LKW steht.

Wir übernehmen das komplett. Sie schicken uns Rechnung und Packliste, wir machen den Rest.

Wie es abläuft

  1. 01Sie schicken uns die UnterlagenHandelsrechnung, Packliste, Angaben zum Empfänger. Per E-Mail genügt.
  2. 02Wir prüfen und tarifierenWarennummer, Ursprung, Genehmigungspflichten. Falls nötig, klären wir vorab die Einreihung und prüfen gegen die Sanktionslisten.
  3. 03Wir melden im ATLAS-Verfahren anDer Zoll nimmt die Anmeldung an und vergibt die MRN.
  4. 04Sie bekommen das ABDDas Ausfuhrbegleitdokument geht an Sie oder direkt an den Fahrer. Es begleitet die Ware.
  5. 05Wir liefern den Ausgangsvermerk nachSobald die Ware die EU verlassen hat. Den brauchen Sie für das Finanzamt.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Handelsrechnung mit Wert, Währung und Lieferbedingung (Incoterm)
  • Packliste mit Anzahl, Art und Gewicht der Packstücke
  • Warenbeschreibung — je genauer, desto sicherer die Einreihung
  • Empfängerdaten inklusive Anschrift im Bestimmungsland
  • Ihre EORI-Nummer (falls nicht vorhanden, beantragen wir sie)

Bei genehmigungspflichtigen Waren, Dual-Use-Gütern oder Lieferungen in sanktionierte Regionen kommt mehr dazu. Das klären wir vorher, nicht wenn der LKW schon beladen ist.

Die drei Fehler, die wir am häufigsten sehen

Die Warennummer stimmt nicht

Sie wird aus einem alten Vorgang kopiert, weil „das Produkt ja ähnlich ist“. Ist es aber nicht — und eine falsche Einreihung kann Genehmigungspflichten auslösen oder im Zielland Zoll kosten, den keiner eingeplant hat. Im Zweifel klären wir das über eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Der Ausgangsvermerk wird nie eingesammelt

Die Ware ist raus, alle sind zufrieden, niemand kümmert sich um den Nachweis. Zwei Jahre später steht die Betriebsprüfung im Haus und will die Umsatzsteuerbefreiung belegt sehen. Wir überwachen das und liefern nach.

Die Sanktionslistenprüfung fehlt

Sie ist Pflicht, sie ist unbequem, und sie wird gern übersehen — bis sie jemand einfordert. Wer nicht prüft, haftet. Wie die Prüfung abläuft.

Kurz gesagt

Sie schicken Rechnung und Packliste — wir liefern ABD, MRN und Ausgangsvermerk. Festpreis, Anmeldung in der Regel am selben Arbeitstag.

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu fragen

Ab welchem Warenwert brauche ich eine Ausfuhranmeldung?

Grundsätzlich ist jede Ausfuhr aus der EU anzumelden. Bei einem Warenwert bis 1.000 Euro und höchstens 1.000 Kilogramm je Sendung genügt allerdings eine vereinfachte Form — die Anmeldung kann dann etwa durch die Rechnung erfolgen. Darüber führt kein Weg an der elektronischen Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren vorbei.

Was ist der Unterschied zwischen ABD, MRN und LRN?

Die LRN ist Ihre eigene, interne Vorgangsnummer bei der Anmeldung. Nimmt der Zoll die Anmeldung an, vergibt er dafür die MRN — die 18-stellige Nummer, unter der die Sendung EU-weit geführt wird. Das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) ist der Ausdruck mit dieser MRN als Barcode; es begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle.

Was ist der Ausgangsvermerk und warum ist er so wichtig?

Der Ausgangsvermerk ist die elektronische Bestätigung des Zolls, dass die Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Er ist Ihr Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Lieferung umsatzsteuerfrei war. Fehlt er, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern — bei einer Betriebsprüfung Jahre später eine sehr teure Überraschung.

Können Sie eine fehlerhafte Anmeldung nachträglich korrigieren?

Ja. Nachträgliche Korrekturen, unvollständige und ergänzende Anmeldungen gehören zum Alltag. Wichtig ist, dass Sie sich melden, sobald Ihnen der Fehler auffällt — je später, desto aufwendiger wird es.

Brauche ich eine EORI-Nummer?

Ja, ohne EORI-Nummer können Sie am Zollverfahren nicht teilnehmen. Sie ist kostenlos und wird von der Generalzolldirektion vergeben. Falls Sie noch keine haben, beantragen wir sie für Sie mit.

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wenn wir nicht helfen können, sagen wir das — und meistens wissen wir, wer es kann.