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Importabwicklung

Einfuhrverzollung

Ihre Ware kommt aus einem Nicht-EU-Land. Wir überführen sie in den freien Verkehr, berechnen die Abgaben vorher — nicht hinterher — und holen sie aus der zollamtlichen Verwahrung.

Bei der Einfuhr geht es um Geld. Zollsatz, Zollwert und Ursprung entscheiden darüber, was Sie zahlen — und ob Ihre Kalkulation aufgeht. Wer erst nach der Verzollung nachrechnet, hat den Hebel schon aus der Hand gegeben.

Wir rechnen vorher. Sie wissen also, was auf Sie zukommt, bevor die Ware am Zollamt liegt und Standgeld läuft.

Was wir für Sie abfertigen

Überführung in den freien Verkehr

Der Normalfall: Die Ware wird verzollt und versteuert, danach dürfen Sie frei über sie verfügen. Wir melden im ATLAS-Verfahren an, prüfen die Einreihung und weisen die Abgaben aus.

Rückwaren und Reimport

Ware, die einmal aus der EU ausgeführt wurde und unverändert zurückkommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei wieder herein. Typische Fälle: Retouren, Reklamationen, nicht verkaufte Messeware. Der Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr ist dabei der entscheidende Punkt — ohne ihn zahlen Sie doppelt.

Besondere Verfahren

Nicht jede Einfuhr muss sofort verzollt werden. Wenn die Ware ohnehin weiterreist oder erst später verkauft wird, sind das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung oder die vorübergehende Verwendung oft die günstigere Wahl. Wir sagen Ihnen, welches Verfahren passt.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Handelsrechnung des Lieferanten
  • Packliste und Frachtpapiere (CMR, Konnossement, Luftfrachtbrief)
  • Ursprungsnachweis, falls ein Präferenzabkommen greift — das spart bares Geld
  • Ihre EORI-Nummer
  • bei bestimmten Waren: Genehmigungen, Zertifikate, Einfuhrlizenzen

Der Hebel, den fast alle liegen lassen

Kommt Ihre Ware aus einem Land, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen hat, kann der Zollsatz mit dem richtigen Ursprungsnachweis auf null fallen. Der Lieferant muss ihn nur ausstellen — und dafür muss ihn jemand danach fragen. Mehr zu Präferenznachweisen.

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu fragen

Was kostet mich die Einfuhr an Abgaben?

Das hängt an drei Dingen: der Warennummer (sie bestimmt den Zollsatz), dem Zollwert (in der Regel Warenwert plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze) und dem Ursprungsland. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer. Wir rechnen Ihnen das vor der Verzollung aus, damit Sie kalkulieren können.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen?

Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ziehen Sie die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel wie Vorsteuer ab — sie ist für Sie also ein durchlaufender Posten, kein Kostenfaktor. Der Zoll selbst dagegen bleibt eine echte Belastung. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf Präferenznachweise.

Was ist Rückwarenabfertigung?

Wenn Ware, die aus der EU ausgeführt wurde, unverändert zurückkommt — etwa eine Retoure oder eine nicht verkaufte Messeausstattung — kann sie unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei wieder eingeführt werden. Dafür brauchen wir den Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr. Bewahren Sie Ihre Ausfuhrdokumente auf.

Der Zoll hat meine Sendung zur Beschau angeordnet. Und jetzt?

Dann wird die Ware körperlich geprüft. Das kostet Zeit, ist aber kein Drama und meist kein Zeichen dafür, dass etwas falsch ist — Beschauen erfolgen auch stichprobenartig. Wir begleiten den Vorgang und halten Sie auf dem Laufenden.

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wenn wir nicht helfen können, sagen wir das — und meistens wissen wir, wer es kann.