Bei der Einfuhr geht es um Geld. Zollsatz, Zollwert und Ursprung entscheiden darüber, was Sie zahlen — und ob Ihre Kalkulation aufgeht. Wer erst nach der Verzollung nachrechnet, hat den Hebel schon aus der Hand gegeben.
Wir rechnen vorher. Sie wissen also, was auf Sie zukommt, bevor die Ware am Zollamt liegt und Standgeld läuft.
Was wir für Sie abfertigen
Überführung in den freien Verkehr
Der Normalfall: Die Ware wird verzollt und versteuert, danach dürfen Sie frei über sie verfügen. Wir melden im ATLAS-Verfahren an, prüfen die Einreihung und weisen die Abgaben aus.
Rückwaren und Reimport
Ware, die einmal aus der EU ausgeführt wurde und unverändert zurückkommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei wieder herein. Typische Fälle: Retouren, Reklamationen, nicht verkaufte Messeware. Der Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr ist dabei der entscheidende Punkt — ohne ihn zahlen Sie doppelt.
Besondere Verfahren
Nicht jede Einfuhr muss sofort verzollt werden. Wenn die Ware ohnehin weiterreist oder erst später verkauft wird, sind das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung oder die vorübergehende Verwendung oft die günstigere Wahl. Wir sagen Ihnen, welches Verfahren passt.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handelsrechnung des Lieferanten
- Packliste und Frachtpapiere (CMR, Konnossement, Luftfrachtbrief)
- Ursprungsnachweis, falls ein Präferenzabkommen greift — das spart bares Geld
- Ihre EORI-Nummer
- bei bestimmten Waren: Genehmigungen, Zertifikate, Einfuhrlizenzen
Der Hebel, den fast alle liegen lassen
Kommt Ihre Ware aus einem Land, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen hat, kann der Zollsatz mit dem richtigen Ursprungsnachweis auf null fallen. Der Lieferant muss ihn nur ausstellen — und dafür muss ihn jemand danach fragen. Mehr zu Präferenznachweisen.
