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Abgaben

Erstattung & Nacherhebung

Zu viel gezahlter Zoll ist kein verlorenes Geld — er ist ein Antrag. Und ein Nacherhebungsbescheid ist keine Rechnung, die man einfach bezahlt: er ist ein Verwaltungsakt, den man prüfen kann.

Erstattung: Geld zurückholen

Zu viel gezahlte Einfuhrabgaben sind häufiger, als man denkt. Meist steckt eine falsche Warennummer dahinter — ein Zollsatz von 6,5 Prozent statt 2,7 Prozent macht bei einer Containerladung schnell einen fünfstelligen Unterschied. Oder der Lieferant reicht die Ursprungserklärung nach, die bei der Einfuhr noch fehlte.

Beides ist kein verlorenes Geld. Es ist ein Antrag, und dafür haben Sie in aller Regel drei Jahre Zeit. Wir sehen uns Ihre Einfuhrvorgänge an und sagen Ihnen, ob sich einer lohnt — wenn nicht, sagen wir das auch.

Nacherhebung: den Bescheid prüfen, bevor Sie zahlen

Nach einer Zollprüfung kommt manchmal ein Bescheid, der Abgaben nachfordert. Der Reflex ist, zu zahlen und die Sache abzuhaken. Das ist oft der teurere Weg.

Ein Einfuhrabgabenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er kann auf einer falschen Einreihung beruhen, auf einem falsch bestimmten Zollwert oder auf einer Rechtsansicht, die sich bestreiten lässt. Gegen ihn ist der Einspruch möglich — aber die Frist dafür ist kurz.

Zeitkritisch

Für den Einspruch gegen einen Abgabenbescheid gilt in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe. Schicken Sie uns den Bescheid, sobald er im Haus ist. Ein Anruf am Tag vor Fristablauf hilft niemandem.

Was wir übernehmen

  • Prüfung Ihrer Einfuhrvorgänge auf Erstattungspotenzial
  • Antrag auf Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben
  • Prüfung von Nacherhebungs- und Einfuhrabgabenbescheiden
  • Einspruch und Begleitung des Verfahrens gegenüber dem Hauptzollamt

Wir sind Zollagentur, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wo ein Verfahren eine rechtsanwaltliche Vertretung braucht, sagen wir das offen und arbeiten mit Spezialisten zusammen, statt es selbst zu versuchen.

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu fragen

Wie lange kann ich Zoll zurückfordern?

Für den Antrag auf Erstattung oder Erlass gilt grundsätzlich eine Frist von drei Jahren ab Mitteilung der Zollschuld. Das ist mehr Zeit, als die meisten denken — es lohnt sich also durchaus, auch ältere Vorgänge noch einmal anzusehen, wenn der Verdacht besteht, dass zu viel gezahlt wurde.

In welchen Fällen bekomme ich Geld zurück?

Am häufigsten, wenn die Ware falsch eingereiht war und der Zollsatz zu hoch angesetzt wurde; wenn ein Präferenznachweis erst nachträglich vorliegt; wenn Ware zurückgewiesen oder zurückgeschickt wurde; oder wenn der Zollwert zu hoch angesetzt war. Wir sehen uns die Vorgänge an und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Antrag lohnt.

Ich habe einen Nacherhebungsbescheid bekommen. Muss ich zahlen?

Nicht ungeprüft. Gegen einen Einfuhrabgabenbescheid kann Einspruch eingelegt werden, und dafür gilt in der Regel eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe. Diese Frist ist kurz — schicken Sie uns den Bescheid, sobald er da ist, nicht wenn die Zahlungsfrist abläuft.

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wenn wir nicht helfen können, sagen wir das — und meistens wissen wir, wer es kann.