Erstattung: Geld zurückholen
Zu viel gezahlte Einfuhrabgaben sind häufiger, als man denkt. Meist steckt eine falsche Warennummer dahinter — ein Zollsatz von 6,5 Prozent statt 2,7 Prozent macht bei einer Containerladung schnell einen fünfstelligen Unterschied. Oder der Lieferant reicht die Ursprungserklärung nach, die bei der Einfuhr noch fehlte.
Beides ist kein verlorenes Geld. Es ist ein Antrag, und dafür haben Sie in aller Regel drei Jahre Zeit. Wir sehen uns Ihre Einfuhrvorgänge an und sagen Ihnen, ob sich einer lohnt — wenn nicht, sagen wir das auch.
Nacherhebung: den Bescheid prüfen, bevor Sie zahlen
Nach einer Zollprüfung kommt manchmal ein Bescheid, der Abgaben nachfordert. Der Reflex ist, zu zahlen und die Sache abzuhaken. Das ist oft der teurere Weg.
Ein Einfuhrabgabenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er kann auf einer falschen Einreihung beruhen, auf einem falsch bestimmten Zollwert oder auf einer Rechtsansicht, die sich bestreiten lässt. Gegen ihn ist der Einspruch möglich — aber die Frist dafür ist kurz.
Zeitkritisch
Für den Einspruch gegen einen Abgabenbescheid gilt in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe. Schicken Sie uns den Bescheid, sobald er im Haus ist. Ein Anruf am Tag vor Fristablauf hilft niemandem.
Was wir übernehmen
- Prüfung Ihrer Einfuhrvorgänge auf Erstattungspotenzial
- Antrag auf Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben
- Prüfung von Nacherhebungs- und Einfuhrabgabenbescheiden
- Einspruch und Begleitung des Verfahrens gegenüber dem Hauptzollamt
Wir sind Zollagentur, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wo ein Verfahren eine rechtsanwaltliche Vertretung braucht, sagen wir das offen und arbeiten mit Spezialisten zusammen, statt es selbst zu versuchen.
