[email protected]+49 (0)30 72 02 54 80

Versandverfahren

T1-Versandverfahren & Zolllager

Unverzollte Ware darf sich durch die EU bewegen und lagern, ohne dass sofort Abgaben fällig werden. Beides sind Zollverfahren mit Fristen und Pflichten — wir eröffnen, überwachen und erledigen sie für Sie.

Das T1-Versandverfahren

Ware aus einem Drittland kommt in Hamburg an, soll aber erst in Prag verzollt werden. Ohne Versandverfahren müssten Sie sie am ersten EU-Berührungspunkt verzollen. Mit einem T1 reist sie unverzollt weiter — die Abgaben werden erst am Ziel fällig, oder gar nicht, wenn sie die EU wieder verlässt.

Das Verfahren läuft elektronisch über das NCTS. Wir eröffnen es, die Ware reist mit dem Versandbegleitdokument, und an der Bestimmungszollstelle wird es erledigt. Klingt einfach — der Haken liegt in der Erledigung.

Der Punkt, an dem es teuer wird

Ein T1, das nicht ordnungsgemäß erledigt wird, macht die Abgaben fällig — beim Hauptverpflichteten. Wir überwachen darum jede Erledigung aktiv und haken nach, wenn die Rückmeldung ausbleibt. Ein Verfahren zu eröffnen ist die leichte Übung; es sauber zu schließen die eigentliche Arbeit.

Das Zolllagerverfahren

Im Zolllager liegt Nicht-Unionsware, ohne dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Fällig werden sie erst, wenn die Ware entnommen und in den freien Verkehr überführt wird. Verlässt sie die EU wieder, fallen sie nie an.

Das lohnt sich vor allem in drei Fällen:

  • Sie holen auf Vorrat herein. Große Menge, günstiger Einkauf, aber der Absatz zieht sich über Monate. Die Abgaben zahlen Sie erst, wenn Sie verkaufen.
  • Sie wissen noch nicht, wohin die Ware geht. Bleibt sie in der EU, wird verzollt. Geht sie weiter ins Drittland, sparen Sie sich das komplett.
  • Sie warten auf Papiere. Eine fehlende Genehmigung oder ein ausstehendes Zertifikat blockiert die Verzollung — im Zolllager kostet das Warten wenigstens keine Abgaben.

Wichtig: Das Zolllager ist ein Zollverfahren, keine Halle, die uns gehört. Die Fläche stellen unsere Partnerlager, das Verfahren betreuen wir.

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu fragen

Was ist ein T1 überhaupt?

Das T1 ist das externe Versandverfahren für Nicht-Unionswaren. Damit darf unverzollte Ware innerhalb der EU und einiger angrenzender Länder befördert werden, ohne dass an jeder Grenze Abgaben anfallen. Verzollt wird erst am Ziel. Abgewickelt wird das elektronisch im NCTS, die Ware reist mit dem Versandbegleitdokument und dessen MRN.

Wer stellt die Sicherheit?

Für ein Versandverfahren muss eine Sicherheit in Höhe der möglichen Abgaben hinterlegt sein — der Staat will abgesichert sein, falls die Ware unterwegs verschwindet. Wer diese Sicherheit stellt, klären wir im Einzelfall mit Ihnen; wir sagen Ihnen offen, was in Ihrer Konstellation möglich ist, und wenn wir es nicht selbst abdecken, sagen wir auch das.

Was passiert, wenn das Verfahren nicht erledigt wird?

Wird die Ware nicht fristgerecht bei der Bestimmungszollstelle gestellt, gilt sie als der zollamtlichen Überwachung entzogen. Dann werden die Abgaben fällig — beim Hauptverpflichteten, nicht beim Fahrer. Genau deshalb überwachen wir die Erledigung und hängen uns hinterher, wenn eine Rückmeldung ausbleibt.

Wann lohnt sich ein Zolllager?

Immer dann, wenn Sie Ware auf Vorrat hereinholen, aber nicht wissen, wann und ob sie in der EU verkauft wird. Im Zolllager ruhen die Abgaben, bis die Ware entnommen wird. Geht sie wieder ins Ausland, fallen sie gar nicht erst an. Das ist ein reiner Liquiditätsvorteil — Sie zahlen später statt früher, und manchmal nie.

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wenn wir nicht helfen können, sagen wir das — und meistens wissen wir, wer es kann.