Das T1-Versandverfahren
Ware aus einem Drittland kommt in Hamburg an, soll aber erst in Prag verzollt werden. Ohne Versandverfahren müssten Sie sie am ersten EU-Berührungspunkt verzollen. Mit einem T1 reist sie unverzollt weiter — die Abgaben werden erst am Ziel fällig, oder gar nicht, wenn sie die EU wieder verlässt.
Das Verfahren läuft elektronisch über das NCTS. Wir eröffnen es, die Ware reist mit dem Versandbegleitdokument, und an der Bestimmungszollstelle wird es erledigt. Klingt einfach — der Haken liegt in der Erledigung.
Der Punkt, an dem es teuer wird
Ein T1, das nicht ordnungsgemäß erledigt wird, macht die Abgaben fällig — beim Hauptverpflichteten. Wir überwachen darum jede Erledigung aktiv und haken nach, wenn die Rückmeldung ausbleibt. Ein Verfahren zu eröffnen ist die leichte Übung; es sauber zu schließen die eigentliche Arbeit.
Das Zolllagerverfahren
Im Zolllager liegt Nicht-Unionsware, ohne dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Fällig werden sie erst, wenn die Ware entnommen und in den freien Verkehr überführt wird. Verlässt sie die EU wieder, fallen sie nie an.
Das lohnt sich vor allem in drei Fällen:
- Sie holen auf Vorrat herein. Große Menge, günstiger Einkauf, aber der Absatz zieht sich über Monate. Die Abgaben zahlen Sie erst, wenn Sie verkaufen.
- Sie wissen noch nicht, wohin die Ware geht. Bleibt sie in der EU, wird verzollt. Geht sie weiter ins Drittland, sparen Sie sich das komplett.
- Sie warten auf Papiere. Eine fehlende Genehmigung oder ein ausstehendes Zertifikat blockiert die Verzollung — im Zolllager kostet das Warten wenigstens keine Abgaben.
Wichtig: Das Zolllager ist ein Zollverfahren, keine Halle, die uns gehört. Die Fläche stellen unsere Partnerlager, das Verfahren betreuen wir.
