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Besondere Verfahren

Aktive & passive Veredelung

Ware geht zur Reparatur ins Ausland, oder Sie verarbeiten Drittlandsware in Deutschland und exportieren sie wieder. In beiden Fällen wäre es unsinnig, den vollen Zoll zu zahlen — und in beiden Fällen müssen Sie es auch nicht.

Passive Veredelung: Ihre Ware geht raus und kommt zurück

Eine Maschine muss repariert werden, ein Bauteil überarbeitet, eine Charge im Drittland konfektioniert. Ohne das richtige Verfahren behandelt der Zoll die zurückkommende Ware wie eine ganz normale Einfuhr — und Sie zahlen Abgaben auf den vollen Wert, obwohl die Maschine Ihnen längst gehört.

Mit der passiven Veredelung wird nur das verzollt, was im Ausland an Wert dazugekommen ist: die Reparatur, die Bearbeitung, das eingebaute Teil. Bei einer teuren Maschine und einer kleinen Reparatur ist das der Unterschied zwischen einem vierstelligen Betrag und fast nichts.

Die Reihenfolge entscheidet

Das Verfahren muss angemeldet sein, bevor die Ware die EU verlässt. Wer erst anruft, wenn die Maschine schon in der Schweiz steht, kann den Vorteil in aller Regel nicht mehr retten. Ein Anruf vorher kostet fünf Minuten.

Aktive Veredelung: Drittlandsware wird bei Ihnen verarbeitet

Sie beziehen Vormaterial aus einem Drittland, verarbeiten es in Deutschland und exportieren das fertige Produkt wieder hinaus. Ohne Verfahren zahlen Sie bei der Einfuhr die vollen Abgaben — für Ware, die die EU ohnehin wieder verlässt.

Die aktive Veredelung setzt diese Abgaben aus. Geht das Fertigprodukt wieder ins Drittland, fallen sie gar nicht erst an. Das ist kein Steuertrick, sondern ein ausdrücklich vorgesehenes Verfahren des Unionszollkodex — es will nur beantragt und sauber abgerechnet werden.

Was wir übernehmen

  • Prüfung, ob und welches Veredelungsverfahren für Ihren Fall das richtige ist
  • Antrag auf Bewilligung beim zuständigen Hauptzollamt
  • Anmeldung der Überführung und der Wiedereinfuhr beziehungsweise Wiederausfuhr
  • Abrechnung des Verfahrens gegenüber dem Zoll

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu fragen

Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Veredelung?

Bei der aktiven Veredelung kommt Drittlandsware in die EU, wird hier bearbeitet und geht wieder hinaus — ohne dass Einfuhrabgaben anfallen. Bei der passiven Veredelung geht Ihre EU-Ware hinaus, wird im Drittland bearbeitet oder repariert und kommt zurück — verzollt wird dann nur der Mehrwert, der im Ausland entstanden ist, nicht die ganze Ware.

Brauche ich dafür eine Bewilligung?

In der Regel ja. Die Veredelungsverfahren sind bewilligungspflichtig, und die Bewilligung muss vorliegen, bevor die Ware sich bewegt. In bestimmten Fällen — etwa Reparaturen — ist eine vereinfachte Bewilligung über die Zollanmeldung möglich. Wir prüfen, was auf Ihren Fall zutrifft, und beantragen sie.

Meine Maschine muss zur Reparatur in die Schweiz. Was muss ich tun?

Das ist der klassische Fall der passiven Veredelung. Wichtig ist, dass Sie das Verfahren anmelden, bevor die Maschine rausgeht — sonst zahlen Sie bei der Rückkehr Zoll auf den vollen Wert statt nur auf die Reparaturkosten. Rufen Sie uns an, bevor der Spediteur kommt, nicht danach.

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wenn wir nicht helfen können, sagen wir das — und meistens wissen wir, wer es kann.