Ein Hersteller aus Kasachstan stellt auf einer Berliner Messe aus. Das Exponat kommt für zehn Tage, dann geht es zurück. Würde man es normal einführen, wäre der volle Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer fällig — für eine Maschine, die niemals in den europäischen Markt gelangt.
Die vorübergehende Verwendung löst genau das: Die Ware kommt abgabenfrei herein, bleibt unter zollamtlicher Überwachung und geht unverändert wieder hinaus. Kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer — vorausgesetzt, das Verfahren wird korrekt eröffnet und fristgerecht beendet.
Typische Fälle
- Messen und Ausstellungen — Exponate, Standbau, Demomaterial
- Vorführgeräte, die beim Kunden getestet werden
- Berufsausrüstung — Werkzeug, Mess- und Filmtechnik, Instrumente
- Verpackungen und Transportmittel, die wieder zurückgehen
Was wir übernehmen
- Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Abstimmung der Frist mit dem Zoll
- Abwicklung über Carnet ATA, wo es das einfachere Mittel ist
- Überwachung der Frist und Beendigung des Verfahrens
- Überführung in den freien Verkehr, falls die Ware doch in der EU bleibt
Worauf es ankommt
Das Verfahren muss beendet werden — Ware raus, Nachweis da. Läuft die Frist ab, ohne dass das passiert, werden die Abgaben fällig, als hätten Sie ganz normal eingeführt. Wir behalten die Fristen im Blick, damit aus zehn Messetagen kein Zollbescheid wird.
